Zollvorschriften
Zollvorschriften
Die Botschaft kann Ihnen nur beschränkt Auskunft in Zollangelegenheiten geben. Für alle zollrechtlichen Fragen besuchen Sie bitte die Website des deutschen Zolls. Insbesondere wird auf die Vorschriften zur Einfuhr von Barmitteln in die EU hingewiesen. Die Einfuhr von Barmitteln in Höhe von 10 000 Euro oder mehr muss schriftlich bei den zuständigen Behörden gemeldet werden.
Zoll-Informationen des Bundesministeriums der Finanzen
Hinweise zur Mitnahme von Heimtieren und Einführ von Souvenirs in die EU