Weitere Erleichterungen für rumänische Arbeitnehmer

Eine am 7. Dezember von der Bundesregierung beschlossene Verordnung regelt, dass der Zugang rumänischer Fachkräfte zum deutschen Arbeitsmarkt weiter erleichtert werden soll.

Mit Beginn des kommenden Jahres entfällt die Arbeitserlaubnispflicht

• für Fachkräfte mit Hochschulabschluss bei entsprechend qualifizierter Beschäftigung,
• für die Aufnahme betrieblicher Ausbildungen und
• für Saisonbeschäftigungen.

Außerdem wird bei Beschäftigungen in Ausbildungsberufen die Vorrangprüfung ausgesetzt. Es wird somit nicht mehr zuerst geprüft, ob es für eine Stelle einen inländischen Arbeitsuchenden gibt.

Zur Entscheidung äußerte der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Bukarest, Andreas von Mettenheim: „Es wird ab 2012 für Rumänen erheblich einfacher, in Deutschland zu arbeiten. Eine große Anzahl von Arbeitnehmern – hochqualifizierte Fachkräfte, Auszubildende und Saisonarbeiter – braucht nun in Deutschland keine Arbeitserlaubnis mehr. Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänen gelten hingegen nur noch für Beschäftigungen mit niedrigen Qualifikationsanforderungen.“

Mit diesen Erleichterungen wird Rumänien weiter an die volle Freizügigkeit herangeführt. Die noch verbleibenden geringen Einschränkungen durch die weitere Inanspruchnahme der
Übergangsregelungen bis Dezember 2013 dienen dem Schutz von deutschen Langzeitarbeitslosen und gering qualifizierten Arbeitssuchenden vor Störungen des Arbeitsmarktes, insbesondere auch in Ostdeutschland.